Eltern verursachen und prägen in entscheidender Weise die frühesten Erfahrungen von Kindern; soziale Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen sind in diesem Kontext zu betrachten und lassen sich nicht nachhaltig abbauen, wenn es nicht gelingt, die Eltern/Familie als System in die pädagogische Arbeit mit einzubeziehen.
Das familiäre Beziehungs- und Interaktionsgefüge im Ganzenbedarf der Veränderung, wenn erzieherische Arbeit erfolgreich sein soll und die Rückkehroption des Kindes in die Familie aufrechterhalten werden soll.
Eine Heimunterbringung bildet in der Regel zunächst den Abschluss einer Kette von Versuchen, mit Hilfe sozialpädagogischer und therapeutischer Maßnahmen die Auseinandersetzungen in und außerhalb der Familie zu beenden.
In unterschiedlicher Weise werden in der Regel damit verbundene Schuld- und Versagensgefühle sowohl auf Seiten der Eltern als auch auf Seiten der Kinder und Jugendlichen verarbeitet.
Die Rechtsvorschrift des § 37 KJHG, dass die Pflegeperson oder die in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen zusammenarbeiten sollen, erwuchs aus der Erfahrung, dass es in der Vergangenheit zwischen Heim und Eltern immer wieder zu offenen oder untergründigen Rivalitäten gekommen war.
Ein Ziel der Elternarbeit ist daher, Konkurrenz zu den Eltern zu vermeiden und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, um massive Loyalitätskonflikte für das Kind zu vermeiden. Gelingt das nicht, ist davon auszugehen, dass sich die Verhaltensauffälligkeiten meist gravierend steigern.
Die pädagogischen Mitarbeiter sind verpflichtet, den Eltern/Familienangehörigen mit Wertschätzung und Offenheit zu begegnen.

Die Elternarbeit geschieht durch die Einbeziehung der Eltern, insbesondere durch

  • gegenseitige Information
  • Auswertungsgespräche bei Beurlaubungen
  • regelmäßige pädagogische Elterngespräche und/oder Fallbesprechungen
  • Familiennachmittage
  • Einladungen zu Feiern
  • Hausbesuche
  • aufsuchende Familienberatung