Eltern verursachen und prägen in
entscheidender Weise die frühesten Erfahrungen von Kindern;
soziale Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen
sind in diesem Kontext zu betrachten und lassen sich nicht nachhaltig
abbauen, wenn es nicht gelingt, die Eltern/Familie als System in die
pädagogische Arbeit mit einzubeziehen.
Das familiäre Beziehungs- und Interaktionsgefüge im
Ganzenbedarf der Veränderung, wenn erzieherische Arbeit
erfolgreich sein soll und die Rückkehroption des Kindes in die
Familie aufrechterhalten werden soll.
Eine Heimunterbringung bildet in der Regel zunächst den Abschluss
einer Kette von Versuchen, mit Hilfe sozialpädagogischer und
therapeutischer Maßnahmen die Auseinandersetzungen in und
außerhalb der Familie zu beenden.
In unterschiedlicher Weise werden in der Regel damit verbundene Schuld-
und Versagensgefühle sowohl auf Seiten der Eltern als auch auf
Seiten der Kinder und Jugendlichen verarbeitet.
Die Rechtsvorschrift des § 37 KJHG, dass die Pflegeperson oder die
in der Einrichtung für die Erziehung verantwortlichen Personen zum
Wohl des Kindes oder Jugendlichen zusammenarbeiten sollen, erwuchs aus
der Erfahrung, dass es in der Vergangenheit zwischen Heim und Eltern
immer wieder zu offenen oder untergründigen Rivalitäten
gekommen war.
Ein Ziel der Elternarbeit ist daher, Konkurrenz zu den Eltern zu
vermeiden und ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, um massive
Loyalitätskonflikte für das Kind zu vermeiden. Gelingt das
nicht, ist davon auszugehen, dass sich die
Verhaltensauffälligkeiten meist gravierend steigern.
Die pädagogischen Mitarbeiter sind verpflichtet, den
Eltern/Familienangehörigen mit Wertschätzung und Offenheit zu
begegnen.
Die Elternarbeit geschieht durch die Einbeziehung der Eltern,
insbesondere durch
- gegenseitige Information
- Auswertungsgespräche bei Beurlaubungen
- regelmäßige pädagogische Elterngespräche und/oder Fallbesprechungen
- Familiennachmittage
- Einladungen zu Feiern
- Hausbesuche
- aufsuchende Familienberatung